Antrag:

Mit der im Jahr 2020 eingetretenen Corona-Krise hat sich verstärkt gezeigt, dass sowohl der Handel wie auch Produktionsbetriebe auf eine reibungslose Logistik angewiesen sind. Wenn Logistikflächen fehlen, ist mittelfristig mit einer Abwanderung auch von Produktionsbetrieben zu rechnen. Wie die WRS wiederholt dargelegt hat, fehlt es der Region an geeigneten Flächen, um entsprechende Unternehmen bzw. Unternehmensteile von Bestandsunternehmen anzusiedeln.

Die Verbandsgeschäftsstelle wird deshalb beauftragt, gemeinsam mit der WRS ein Modell „gemeinsames regionales und interkommunales Logistikzentrum“ zu entwickeln.

Dabei sollen folgende Faktoren berücksichtigt werden:

1. Denjenigen Kommunen, die über regionalplanerisch geeignete Flächen für die Ansiedlung von Logistikunternehmen verfügen, wird für Erschließung und Betrieb der Fläche eine regionale Beteiligung angeboten. Dies gilt in erster Linie für interkommunale, aber auch für kommunale Ausweisungen.

2. Die regionale Beteiligung umfasst grundsätzlich eine anteilige Mitfinanzierung an der Erschließung und Bereitstellung der Fläche einschließlich deren Anbindung an das über.rtliche Straßennetz.

3. Der Verband bietet ggf. eine gemeinsame Trägerschaft eines Ladeterminals nach den jeweiligen örtlichen Interessenlagen an. Dabei ist die Wahrnehmung der Beteiligung durch die Verbandsseite institutionell zu klären.

4. Eine Bewertung des erforderlichen Finanzierungsaufwands des Verbandes erfolgt im Einzelfall und bedarf besonderer Beschlussfassung durch die Regionalverbandsversammlung.

 

Begründung:

Die im Regionalplan unter 2.4.3.1. ausgewiesenen Schwerpunkte für Industrie und Logistik sind zum größeren Teil nicht realisiert worden und die laufenden Bemühungen um Ausweisung neuer Flächen erweisen sich als schwierig. Die planerischen Instrumente reichen offensichtlich nicht aus. Materielle Anreize zur Ausweisung und zum Betrieb von Flächen können einen wesentlichen Beitrag zur Behebung dieses Defizites leisten. An der Notwendigkeit, der Logistik als Teil der Produktionskette Flächen bereitzustellen, besteht zwischenzeitlich kein Zweifel mehr.

Bei einer finanziellen Beteiligung des Verbandes soll eine hälftige Beteiligung der Kommunen bei interkommunalen Gebieten bzw. der einzelnen Kommunen bei einer lokalen Lösung angestrebt werden. Eine hälftige Beteiligung des Verbands ist nicht als genereller Höchstbetrag zu gestalten, sondern unterliegt der Beurteilung der Interessenlage der Beteiligten im Einzelfall. Sie hängt auch von der Zahl der beteiligten Kommunen ab.

Wie die Organisation einer gemeinsamen Trägerschaft ausgestaltet werden kann, ist gemeinsam mit WRS, den Logistikfachverbänden und den örtlichen Industrie- und Handelskammern zu entwickeln, um größtmögliche fachliche Bewertungen einzubeziehen und regionalpolitische Zustimmung zu dem Modell zu erlangen. Das Modell wird sich auf diese Weise zu einem wichtigen Teil der Standortförderung der Region entwickeln.

 

Dr. Pfeiffer MdB, Koch und Fraktion
Buschmann, Wolff und Fraktion
Hesky und Fraktion