06.10.2025 | Antrag zum Haushaltsplan 2026
Sicherheitspaket für die S-Bahn Stuttgart
Antrag:
Die Sicherheit in der S-Bahn Stuttgart soll durch folgende Maßnahmen gestärkt werden:
1. Die Geschäftsstelle wird beauftragt, in der Ausschreibung für den neuen Verkehrsvertrag der S-Bahn Stuttgart als Vorgabe aufzunehmen, dass sämtliche S-Bahnen ab 20 Uhr mit einem zusätzlichen Sicherheitsbegleiter besetzt werden müssen, der für die Fahrgäste unmittelbar im Abteil hinter dem Triebfahrzeugführer ansprechbar ist.
2. Die Geschäftsstelle wird beauftragt, den aktuellen Stand der Sicherheitsmaßnahmen in den S-Bahnen darzustellen und darauf aufbauend ein Konzept vorzulegen, wie schon vor dem Inkrafttreten des neuen Verkehrsvertrags weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheitslage umgesetzt werden können.
3. Die Videoüberwachung in den S-Bahnen wird auch im neuen Verkehrsvertrag fortgeführt.
4. Die Geschäftsstelle nimmt Gespräche mit der DB InfraGO auf, um zeitnah eine Wiederaufnahme der Videoüberwachung an S-Bahnhöfen in der Region zu erreichen. (Siehe auch: in- terfrationeller Antrag „Videoüberwachung an Bahnhöfen im S-Bahnnetz“).
5. Die Geschäftsstelle berichtet im Verkehrsausschuss über das Sicherheitskonzept für den künftigen Hauptbahnhof und den Fernbahnhof am Flughafen.
Begründung:
Die Kriminalitätsbelastung im ÖPNV in Stuttgart ist hoch. Die Polizeiliche Kriminalstatistik für das Jahr 2024 weist 283 Fälle der Gewaltkriminalität, 94 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und 1.186 Diebstahlsdelikte aus. Allein für den Bereich des Hauptbahnhofs in Stuttgart sind im Jahr 2023 insgesamt 3.792 Straftaten ausgewiesen (Bundestags-Drucksache 20/14959, Antwort zu Frage 3).
Diese Entwicklung beeinträchtigt auch das subjektive Sicherheitgefühl der Bahnkundinnen und Bahnkunden in der Region massiv. Dem muss mit konkreten Maßnahmen zum Schutz der Fahrgäste entgegengetreten werden. Dementsprechend hat der Verkehrsausschuss bereits im Jahr 2021 (Nr. VA-154/2021) zusätzliche Mittel für Bestreifungen und für die Verbesserung und Erneuerung von Videoüberwachungsanlagen zur Verfügung gestellt.
Dieser Weg muss konsequent fortgesetzt werden:
– Zum einen soll im neuen Verkehrsvertrag der S-Bahn vorgegeben werden, dass in allen Zügen ab 20 Uhr ein S-Bahn-Begleiter im ersten Wagen unmittelbar hinter dem Triebfahrzeugführer mitfährt, die für die Fahrgäste bei Problemen unmittelbar ansprechbar sind. Ein entsprechendes Konzept wird beispielsweise im Rhein-Main-Verkehrsverbund seit vielen Jahren erfolgreich umgesetzt (vgl. https://www.rmv.de/c/de/ueber-uns/der-rmv/sicher- heit-im-rmv).
– Zum anderen soll der Einsatz von Videoüberwachung in den S-Bahnen und an den Bahnhöfen der Region konsequent umgesetzt werden. So betont die Bundesregierung in der Vorbemerkung zu ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion CDU/CSU (Drs. 20/14491) vom 12. Februar 2025, dass der Einsatz von Videotechnik an Bahnhöfen ein wichtiger Baustein ist, um die Sicherheit immer weiter zu erhöhen. Bis Ende des Jahres 2024 seien mehr Kameras als je zuvor im Einsatz, insgesamt 11.000 Kameras an rund 750 Bahnhöfen. Es muss deshalb auch in der Region Stuttgart der Ausbau der Videoüberwachung an Bahnhöfen vorangetrieben werden.
Diese Aufgabe fällt zuvorderst in die Verantwortung der DB InfraGO – als Eigentümerin der Bahnanlagen – und der Bundespolizei. Es ist deshalb sehr zu begrüßen, dass das Bundesministerium für Verkehr im Rahmen der Agenda für zufriedene Kunden auf der Schiene unter anderem ein Sofortprogramm für mehr Sicherheit und Sauberkeit an Bahnhöfen angekündigt hat, das Verbesserungen durch einen Mix aus Personal und Technik
– die Videoüberwachung wird dabei ausdrücklich benannt! – erreichen und sowohl für Ballungszentren als auch im ländlichen Raum greifen soll. Nachdem dieses Programm bereits ab dem ersten Quartal 2026 wirksam werden soll, ist Eile geboten. Die Geschäftsstelle soll in einem ersten Schritt beauftragt werden, mit der DB InfraGO, der Bundespolizei und dem Land als Besteller des Regionalverkehrs Gespräche über die Fortführung und den Ausbau der Videoüberwachung an Bahnhöfen aufzunehmen.
Tielesch, Steinbacher und Fraktion