Interfraktioneller Antrag zum HH 2025
Die Regionalversammlung fordert den Landtag auf, das Landesmobilitätsgesetz
nicht zu verabschieden.
Begründung:
Die Regionalversammlung hat zahlreiche wichtige Entscheidungen gefasst, um den ÖPNV und die Mobilität in der Region zukunfts-, nutzer- und kundenorientiert auszubauen. Weitere Projekte stehen auf der Agenda.
Gleiches trifft auf die Landeshauptstadt Stuttgart, auf die Verbundlandkreise und die Kommunen zu. Die Aufgabenträger brauchen gute und verlässliche Rahmenbedingungen sowie die Ressourcen, um den ÖPNV und die Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur seriös finanzieren zu können. Hier sind Bund und Land in der Pflicht.
Der vorliegende Entwurf des Landesmobilitätsgesetzes ist kein zielführender Beitrag hierfür. Die beabsichtigten Regelungen schaffen zusätzlichen bürokratischen Aufwand und sind größtenteils schlichtweg überflüssig.
Hierzu einige Beispiele:
- Der Gesetzesentwurf greift unnötigerweise in die kommunale Planungshoheit und damit in die kommunale Selbstverwaltung ein. Statt den Gemeinderäten zu vertrauen werden individuelle Lösungen in den Städten und Gemeinden durch zusätzlichen bürokratischen Ballast erschwert.
- Stuttgart und die Verbundlandkreise bauen seit langer Zeit schrittweise die überörtliche Fahrradinfrastruktur aus. Die Verwaltungen sind für diese Aufgabe gut aufgestellt. Auf die vorgesehenen Radverkehrskoordinatoren kann deshalb verzichtet werden.
- Neue Anforderungen an die Busflotten sind in der Clean Vehicle Directive und im SaubFahrzeugBeschG geregelt. Es ist nicht zielführend, dass sich Baden-Württemberg als einziges Flächenland nicht an die bestehende Branchenvereinbarung anschließt.
- Das Deutschlandticket zeigt, dass attraktive ÖPNV-Angebote das individuelle Mobilitätsverhalten positiv beeinflussen können. Bund und Länder müssen auf Dauer ihrer Finanzierungsverpflichtung nachkommen und den Verband Region Stuttgart, die Verbundlandkreise und die Kommunen umfassend unterstützen. Der geplante Mobilitätspass ist der Versuch des Landes, sich aus der Finanzierungsverantwortung zu stehlen und die Kommunen als Geldeintreiber zur Erfüllung einer Landesaufgabe zu missbrauchen. Die geplante Nahverkehrsabgabe ist nichts anderes als eine zusätzliche Steuer und führt zu erheblichem bürokratischem Aufwand, ist nicht Praxistauglichkeit und bringt den ÖPNV-Nutzern keine Vorteile. Deshalb lehnen die Unterzeichner einen Mobilitätspass in dieser Form ab.
- Notwendige Transformationen im individuellen Mobilitätsverhalten – mehr Fußgänger-, mehr Rad- und mehr öffentlicher Nahverkehr – gelingen nur durch gute und qualitätsvolle Angebote. Die Bürgerinnen und Bürger müssen den Mehrwert für sich selbst sehen. Staatliche Gängelung und Zwangsmaßnahmen erzeugen nur Unmut und Widerstand, wie nicht zuletzt das Gebäudeenergiegesetz gezeigt hat.
Für das Landesmobilitätsgesetz gilt das Wort von Charles de Montesquieu: „Wenn es nicht nötig ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es nötig, kein Gesetz zu machen.“
Für die Fraktionen:
Jan Tielesch, Andreas Hesky, Kai Buschmann
