Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU/ödp, Freie Wähler, SPD und FDP zur Regionalversammlung am 02. April 2025:
Teilfortschreibung des Regionalplans für die Region Stuttgart zur Festlegung von Vorranggebieten für Windkraftanlagen – Beschluss der 2. Offenlage
Wir beantragen, die Flächenkulisse für die Festlegung von Vorranggebieten für Windkraftanlagen wie folgt zu ändern:
1. Die Fläche BB-03 wird wegen der besonderen Situation in Bezug auf die gleichzeitige Belastung hinsichtlich Energie, Verkehr und Gewerbe (regionaler Logistikstandort) im Bereich Bondorf und Mötzingen aus der vorgeschlagenen Flächenkulisse gestrichen.
2. Die Fläche BB-13 wird wegen der außergewöhnlichen, besonders landschaftsprägenden Talsituation aus der vorgeschlagenen Flächenkulisse gestrichen.
3. Bei der Fläche BB-14 wird wegen der außerordentlich hohen Siedlungsdichte und der daraus folgenden, gegenüber allen anderen Flächen besonderen Situation, zum Wohngebiet Diezenhalde ein 1,5-facher Flächenabstand zu Grunde gelegt und das Gebiet mit dieser Maßgabe neu abgegrenzt.
4. Die Restfläche des aus zwingenden Gründen neu abgegrenzten Gebiets GP-02 von 9,19 Hektar wird wegen der in Bezug auf den Gesamtbereich GP gegebenen Überlastungssituation und der Sichtbeeinträchtigung der schutzwürdigen Drei Kaiserberge aus der vorgeschlagenen Flächenkulisse gestrichen.
5. Die Fläche LB-01 wird aufgrund der kulturhistorischen Bedeutung des Schlosses Solitude und zur Freihaltung der landschaftsprägenden Achse vom Residenzschloss Ludwigsburg aus der Flächenkulisse gestrichen.
Jan Tielesch, CDU/ödp Andreas Hesky, FW Thomas Leipnitz, SPD Kai Buschmann, FDP
