Antrag:

Die Verbandsgeschäftsstelle berichtet, welche Auswirkungen das am 01.07.2024 in Kraft getretene Bundes-Klimaanpassungsgesetz auf die Planungsarbeit des Verbandes Region Stuttgart hat.

Begründung:

 Am 01.07.2024 trat das Bundes-Klimaanpassungsgesetz in Kraft. Es fordert eine vorsorgende Klimaanpassungsstrategie mit u.a. den Handlungsfeldern Raumplanung und Stadt- und Siedlungsentwicklung und im Abwägungsfall den Vorrang einer nachhaltigen Stadt- und Siedlungsentwicklung. Das Berücksichtigungsgebot fordert die Träger öffentlicher Aufgaben auf, die Ziele des Klimaschutzanpassungsgesetzes zu beachten. 

Mit dem Gesetz sollen Versiegelung und bauliche Verdichtung begrenzt werden. Es stellt sich deswegen die Frage, wie sich dieses Bundesrecht auf die Planungsentscheidungen (u.a. die Dichtevorgaben) des VRS auswirken. 

 Tielesch, Schmid und Fraktion