Antrag:

Die Verbandsgeschäftsstelle wird beauftragt, im Zuge der Ausweisung von Vorranggebieten für Windkraft und Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf Gebiete hinzuweisen, die sich für Hybridkraft- werke eignen.

Begründung:

Da wegen einer nicht ausreichenden Strominfrastruktur immer wieder Erzeugungsanlagen von re- generativem Strom abgeregelt werden müssen, brauchen wir Zwischenspeicher, um den dringend benötigten regenerativen Strom nicht zu verlieren. Die gespeicherte Energie kann dann wieder ab- gerufen werden, wenn das Stromnetz nicht mehr ausgelastet ist.

Hybridkraftwerke bestehen in der Regel aus Windkraftanlagen und/oder Photovoltaikanlagen mit zusätzlichem Batteriespeicher oder mit Elektrolyseur in Verbindung mit Brennstoffzellen.

Wenn an einem Standort Strom gleichzeitig aus Windkraft und Photovoltaik gewonnen wird, ist eine kontinuierliche Stromerzeugung am wahrscheinlichsten. Damit können Speicher am wirt- schaftlichsten betrieben werden. Im Zuge der Ausweisung von Vorranggebieten kann die Ver- bandsgeschäftsstelle Gebiete identifizieren, die für Hybridkraftwerke am besten geeignet wären. Diese Hinweise verbinden dann die Berichte über die jeweils ausgewiesenen Gebiete und dienen als Grundlage für Investoren.

 

Dr. Pfeiffer, Schmid, Klamt und Fraktion