Antrag:

Die Verbandsgeschäftsstelle wird beauftragt, mit den Landkreisen, betroffenen Kommunen und dem Verkehrsministerium des Landes Baden-Württemberg einen Arbeitskreis „Koordination regionale Radwege und Radschnellwege“ einzuberufen.

Begründung:
Der Bau von Radwegen erfolgt in der Verantwortung der Kreise und Gemeinden. Teilweise bringt auch das Land Vorschläge für das Radwegenetz mit ein. Die Radwege enden i.d.R. an den Kreis- oder Gemeindegrenzen. Es ist notwendig, hier koordiniert vorzugehen, da die Radwege an den Kreis- oder Gemeindegrenzen nicht immer zusammenfinden. Ein Radwegenetz mit Radschnellwegen entfaltet aber nur dann seine volle Wirkung, wenn eine möglichst direkte Verbindung zwischen Kommunen, auch über Kreisgrenzen hinweg, erreicht werden kann. Die Landkreise, Gemeinden und das Land entsenden hierfür einen Ansprechpartner in den Arbeitskreis.

Dr. Pfeiffer MdB, Ganske, Klamt, Rady und Fraktion