19.03.2019 |

Am 12. März 2019 traf der Koalitionsausschuss der grün-schwarzen Landesregierung zusammen. Folgende Ergebnisse im Kampf gegen Euro 5-Fahrverbote und eine erste Einschränkung des Euro 4-Fahrverbots konnten festgehalten werden:

  • 16 P+R-Anlagen des VVS Verbund-Schienennetzes, die in der Umweltzone, aber außerhalb des Stuttgarter Talkessels liegen, sind für Diesel-Kfz der Euronorm 4 mit grüner Plakette vom Fahrverbot ausgenommen.
  • In allen Stadtbezirken der Stadt Stuttgart werden insgesamt 40 neue Messstellen errichtet um – mit dann insgesamt 53 Messstellen – ein differenzierteres Bild der Luftqualität in Stuttgart zu erhalten.
  • Es wurden insgesamt fünf landeseigene Gebäude und die Lärmschutzwand identifiziert, die geeignete Flächen aufweisen, um fotokatalytische Fassadenfarbe aufzubringen, die einen Beitrag zur Senkung der Schadstoffe leisten kann.
  • Die Feinstaubfiltersäulen der Firma Mann+Hummel am Neckartor werden von April bis Juli 2019 mit sogenannten Kombifilterelementen ausgestattet, das heißt nicht nur Feinstaub wie bisher, sondern auch Stickstoffdioxid wird adsorbiert. Weitere hochbelastete Straßenabschnitte für die Aufstellung von Filteranlagen sind identifiziert.
  • Die Landesregierung fordert die Stadt Stuttgart auf, eine „Härtefallstelle“ einzurichten. Dort sollen Besitzer von Euro 4 Dieselfahrzeugen, die bislang keine Ausnahme vom Fahrverbot erhalten haben, ihre besondere persönliche Betroffenheit vom Verbot nochmals vorbringen können, sodass diese Fälle erneut bewertet werden.

 

Am 14. März 2019 hat der Deutsche Bundestag wichtige Gesetzesänderungen vorgenommen:

  • Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes: Künftig sind Fahrverbote, sofern die NOx-Grenzwerte von 50 μg/m³ Luft im Jahresmittel nicht überschritten werden, in der Regel nicht erforderlich. Zudem wird geregelt, dass Fahrzeuge mit geringen Stickstoffoxidemissionen (Euro 4- und Euro 5-Fahrzeuge, die im realen Fahrbetrieb nur geringe Stickstoffoxidemissionen von weniger als 270 Milligramm pro Kilometer ausstoßen, sowie Euro 6-Fahrzeuge) von Verkehrsverboten wegen der Überschreitungen des Luftqualitätsgrenzwerts für Stickstoffdioxid ausgenommen werden. Somit wird auch die erforderliche Rechtssicherheit für Fahrzeuge mit einer geeigneten Hardware-Nachrüstung geschaffen.
  • Änderung des Straßenverkehrsgesetzes: Durch diese Gesetzesänderung erhalten Städte mit der elektronischen Kennzeichenerfassung eine weitere Möglichkeit zur Überprüfung der Einhaltung von Fahrverboten. Im Koalitionsausschuss der grün-schwarzen Landesregierung wurde beschlossen, dass diese Möglichkeit in Stuttgart nicht zur Anwendung kommen soll.

Fazit: das flächendeckende Euro 4-Fahrverbot in Stuttgart wird ein Stück weit eingeschränkt, Euro 5-Fahrverbote sollen vermieden werden. Alle weiteren baden-württembergischen Städte werden Fahrverbote verhindern können, sofern sie zeitnah unter den NOx-Wert von 50 μg/m³ Luft im Jahresmittel kommen. Damit ist in allen baden-württembergischen Städten (außer Stuttgart) zu rechnen.