03.05.2017 | Worum geht es beim Regionalverkehrsplan?

In den vergangenen Monaten war in den Kommunen und in der Berichterstattung viel vom Regionalverkehrsplan zu hören und zu lesen. Worum geht es dabei überhaupt? Das Land Baden-Württemberg hat dem Verband Region Stuttgart die Pflichtaufgabe übertragen einen Regionalverkehrsplan aufzustellen. Hintergrund ist, dass in der Region Stuttgart auf rund 10% der Landesfläche knapp 25% der Einwohner beheimatet sind und knapp 30% der Wirtschaftskraft des Landes erwirtschaftet wird. Die Region Stuttgart ist demnach ein hochverdichtetes Gebiet, auf dem Siedlungs- und Gewerbeflächen, aber auch Freiräume für die Natur und eben Verkehrswege aufeinander abgestimmt sein müssen. Die Kernaufgabe der Regional- / Regionalverkehrsplanung ist die überörtliche und langfristige Koordination der Entwicklung aller dieser Bereiche. Wichtig ist: der Verband Region Stuttgart baut keine Straßen oder Schienenwege, er ist aber Träger der S-Bahn, die im VVS-Gebiet fährt. Zudem ist der Verband Region Stuttgart für weitere Mobilitätsdienstleistungen federführend, wie beispielsweise aufeinander abgestimmte Fahrgastinformationssysteme oder die regionalen Expressbusse RELEX. Es gibt klare Zuständigkeiten: Die Verkehrsinfrastruktur ist eine staatliche, die Siedlungsentwicklung ist eine kommunale Aufgabe.  Der Regionalverkehrsplan führt beide Zuständigkeiten zusammen, um daraus ein Gesamtkonzept für Straße, Schiene und weitere Verkehrsträger in der Region zu erstellen – unter Berücksichtigung von Klimazielen und nachhaltigen Aspekten.

 

Der Regionalverkehrsplan ist demnach auch kein Bauprogramm, sondern führt aktuelle Baumaßnahmen, konkrete Planungen, in den Verkehrswegeplänen von Bund und Land beabsichtigte Infrastrukturprojekte und eigene Erwägungen zusammen. Seiner Erstellung ging eine jahrelange, umfassende Grundlagenarbeit voraus, die durch komplexe Rechenmodelle die verkehrliche Wirkung einzelner Maßnahmen darstellt. Damit sollen vor allem auch langfristige Planungsoptionen / Gestaltungsspielräume offengehalten werden – weil wir heute nicht wissen können, wie die Generationen nach uns entscheiden werden, welche (z.B. klimatischen und verkehrlichen) Notwendigkeiten und (z.B. technische) Möglichkeiten es gibt.

 

Um den Entwurf des Regionalverkehrsplans zu diskutieren, hat der Verband Region Stuttgart seit der Offenlage im Dezember 2016 eine umfangreiche Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Bürgerinnen und Bürger sowie Kommunen, Fachbehörden, Naturschutzverbände und Träger öffentlicher Belange waren aufgerufen ihre Stellungnahmen zu einzelnen Maßnahmen oder grundsätzlichen Zielen abzugeben. Am 17.02.2017 fand im Landratsamt die zentrale öffentliche Anhörung für den Landkreis Göppingen statt. Im Internet sind die Pläne in einem eigens eingerichteten Beteiligungsportal unter  https://www.region-stuttgart.org/aufgaben-und-projekte/verkehrsplanung/regionalverkehrsplan/oeffentlichkeitsbeteiligung/ abrufbar. Derzeit werden die Stellungnahmen aufbereitet und im Anschluss im Verkehrsausschuss der Region beraten. Die Regionalversammlung entscheidet dann über den endgültigen Regionalverkehrsplan.