Antrag:

Die Verbandsgeschäftsstelle wird beauftragt,

1. über den aktuellen Stand der Modernisierungs- und Ausbauüberlegungen des Bundes hinsichtlich der Bundeswasserstraße Neckar zu berichten;

2. entsprechend der Resolution der Verbandsversammlung vom 25. Juli 2012 gegenüber dem Bund darauf hinzuwirken, bei anstehenden Modernisierungsmaßnahmen (bis Plochingen) an Schleusen die Kammern, zumindest aber jeweils eine Kammer, auf die für modernen Schiffsverkehr notwendige Länge von 140 Metern zu verlängern.

Begründung:

Bundeswasserstraßen sind ein wichtiger Teil der Verkehrsinfrastruktur. Die Binnenschifffahrt leistet einen unverzichtbaren Beitrag zur Entlastung des Straßen- und Eisenbahnnetzes. Dies gilt insbesondere für Massengüter. Zunehmend gewinnt aber auch der Containerverkehr an Bedeutung. Dabei werden immer häufiger moderne und längere Schiffe eingesetzt.

Zur langfristigen Sicherung und Stärkung des Schiffsverkehrs sind im Bereich des Neckars bis Plochingen Investitionen zur Ertüchtigung und zum Ausbau der Neckarschleusen erforderlich. Auch wenn der Neckar nicht dem vordringlichen Bedarf zugeordnet wurde, ist es unverzichtbar, bei anstehenden Sanierungsmaßnahmen zumindest jeweils eine Schleusenkammer auf die heute erforderliche Länge von 140 Metern auszubauen. Wird dies nicht berücksichtigt, wäre der Neckar als Transportweg für Güter auf unabsehbare Zeit in seiner Nutzung erheblich eingeschränkt und würde für den Schiffsverkehr an Attraktivität und Bedeutung verlieren.

Dies hat die Verbandsversammlung mit ihrer Resolution vom 25. Juli 2012 zum Ausdruck gebracht. Nachdem nunmehr über zwei Jahre seit der Beschlussfassung vorüber sind, soll in einem Bericht erläutert werden, wie sich die aktuelle Situation darstellt und zu welchen Ergebnissen die Resolution geführt hat.

gez. Dr. Pfeiffer MdB, Ganske, Schmid und Fraktion