Antrag:

Die Verbandsgeschäftsstelle berichtet dem Planungsausschuss zur aktuellen Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) die nun geltende Rechtslage und mögliche Folgen für die Bebauung der bisherigen und an die Landeshauptstadt übertragenen Betriebsflächen des Hauptbahnhofes in Stuttgart.

Begründung:
Der Städtetag geht nach einer Änderung des AEG laut Presseberichten davon aus, dass die vorgesehene Neubebauung der bisherigen Bahnbetriebsflächen nach Inbetriebnahme des neuen Hauptbahnhofes schwierig werden könnte. Das geänderte AEG erschwert die Nutzungsänderung von aufgegebenen Bahnbetriebsflächen. Dies soll nur noch bei über- ragenden öffentlichen Interessen möglich sein.
Da es das gesetzgeberische Ziel ist, eine Wiederinbetriebnahme von aufgegebenen Schienenstrecken zu ermöglichen, ist von besonderem Interesse die Frage, ob die gesetz- geberische Neuregelung auch dann zum Tragen kommen soll, wenn für bisherige Bahn- flächen ein Ersatz geschaffen wurde und eine Wiederinbetriebnahme ausgeschlossen werden kann.
Für weitere Beratungen des Verbandes Region Stuttgart zur Nachnutzung der bisherigen Bahnbetriebsflächen ist eine Klärung der Rechtslage notwendig.

gez.
Tielesch, Schmid, Klamt und Fraktion