Antrag:

Die Verbandsgeschäftsstelle wird beauftragt,

1. zweimal jährlich im Planungsausschuss zu berichten, an wie vielen und welchen der im Beschluss der Regionalversammlung vom 30.09.2015 ausgewiesenen Vorrangstandorte für Windkraft konkrete Maßnahmen zu deren Umsetzung erfolgt sind bzw. unmittelbar bevorstehen,

2. zu berichten, wie sich an diesen Standorten die Akzeptanz durch die Bevölkerung darstellt und wie die Mitwirkungsbereitschaft der zu beteiligenden Behörden, wie z.B. der Landkreise, der Forst- und Unteren Naturschutzbehörden, zu beurteilen ist.

Begründung:

Nach intensiver Debatte hat der Verband Region Stuttgart im Herbst 2015 den Weg freigemacht, im Regionalplan insgesamt 44 Vorranggebiete für Windkraft auszuweisen. Nun bedurfte und bedarf es weiterer Gutachten und Genehmigungsverfahren auf kommunaler Ebene.

Jede einzelne Fläche wurde intensiv untersucht; viele waren in der vom Standort betroffenen Bürgerschaft umstritten und wurden bzw. werden öffentlich diskutiert. Als Regionalrätinnen und Regionalräte werden wir daher auch weiterhin von Bürgern angesprochen oder um Auskunft gebeten.

Es ist daher von hohem öffentlichen Interesse, den in der Folge des Beschlusses vom 30.09.2015 begonnenen Verfahren Transparenz zu verleihen und die Entwicklung kontinuierlich darzustellen.

Dr. Pfeiffer MdB , Lenz, Wetterich und Fraktion